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| Gebühren |
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Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Erwachsenen Mitglieder eine Energiekostengebühr/Sportstättennutzungsgebühr an die Stadt Kaarst in Höhe von 5 Euro pro Jahr zusätzlich bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass diese Erhebung nach der Gebührenordnung der Stadt Kaarst erfolgt und wir darauf keinen Einfluss haben. Der einfachheithalber ziehen wir den Betrag mit dem Beitrag ein und führen diesen an die Stadt Kaarst ab. Mit der Anmeldung erklären Sie sich zur Zahlung und dem Einzug bereit.
Alle Gebühren werden ausschliesslich für die Leistungen des VfS Büttgen e.V. erhoben. Der Jahresbeitrag berechnet einem z.B. nicht jeden Tag im Hallenbad Büttgen schwimmen zu gehen. Dort kann man eine Jahreskarte kaufen, dann ist dies in den Zeiten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, möglich.
Kündigungsfristen des Vereins : Sechs Wochen zum 30.6 oder 31.12 des jeweiligen Jahres. Rückwärtige Kündigungen z.B. am 5 Feb 2010 für den 31.12.2009 sind nicht zulässig. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 14. Januar 2010 ) | |||||||||||||||